Künstler-Sozial-Kasse - Wer ist abgabepflichtig

Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen. Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben und in diesem Zusammenhang nicht nur gelegentlich Entgelte für freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen zahlen, sind abgabepflichtig. Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.

Sandra Seifen Fotografie ist ein Handwerksbetrieb

Wie in vielen Bereichen der Gesetzgebung gibt es unterschiedliche Herangehensweisen an die entsprechende Thematik und somit auch einen gewissen Auslegungsspielraum.

Bitte beachten Sie: Im Grunde betrifft die KSA fast jedes Unternehmen, dass keine Kapitalgesellschaft ist. Jede Pressemeldung, externe Visitenkartengestaltung, das Homepage-Design, die Kurzmeldung auf der Internetseite oder eine künstlerische Fotografie für die Firmenpräsentation, werden als Marketingmaßnahme des Unternehmens bewertet und machen es damit KSA-pflichtig. Die meisten Unternehmen melden diesen Aufwand nicht proaktiv und sind „überrascht“, wenn bei einer Prüfung der Sozialabgaben / Sozialversicherungspflicht diese Abgaben angemahnt werden.

Bei einer angenommenen „Mischtätigkeiten" von Handwerksfotografen, die auch Werbung fotografieren oder Werbefotografen, die auch Portraits und Hochzeiten fotografieren, kommt es auf den Schwerpunkt der Berufsausübung an. Überwiegt eine künstlerische Tätigkeit, z. B. die Arbeit für Zwecke der Werbung oder der Publizistik, kommt die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung in Betracht. Im Bereich der Fotografie wird also insbesondere eine Tätigkeit als künstlerischer Fotograf, Werbefotograf, Pressefotograf oder Foto-Designer erfasst. Jedoch das Berufsfeld des Fotografenhandwerks wird dagegen nicht einbezogen. Denn das Anfertigen von beispielsweise Portraits oder Hochzeitfotografien wird nicht als künstlerische Tätigkeit angesehen. Da das Unternehmen

Sandra Seifen Fotografie

Inhaberin: Sandra Seifen

Markt 71

53757 Sankt Augustin

bei der Handwerkskammer Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln angemeldet ist und auch als Handwerksbetrieb geführt wird, liegt es im Ermessensspielraum und der Verhandlung zwischen Ihnen, respektive Ihrem Steuerberater und der jeweiligen Person, die die Betriebsprüfung für Sozialversicherungsbeiträge prüft: Ob eine KSA fällig ist oder nicht.